Betriebsinformation und Information der Gärtnervereinigung Niederösterreichs.
Unser Betrieb läuft bis auf weiteres fast so wie bisher. Auf die geänderten Umstände durch die vom Corona-Virus ausgehenden Gefahr haben wir uns gemäß den Empfehlungen eingerichtet.
Ein Verkauf von Pflanzen ist generell möglich.
Sie können auch gerne bei uns Pflanzen vorbestellen, die dann abgeholt oder, wenn gewünscht, auch zugestellt werden können.
Information der Gärtnervereinigung Niederösterreichs:
Coronavirus Maßnahmen – Landwirtschaftliche Gartenbaubetriebe
16.3.2020
In der VO
betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
wurde festgelegt, dass
das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und
Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbes von Waren oder Inanspruchnahme
von Dienstleistungen untersagt ist.
Ausnahmen gibt es gemäß §2.2 Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter
11. für den Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerung sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
Das bedeutet für den Gartenbau:
- Produktion ist nach wie vor uneingeschränkt erlaubt
- Direktvermarktung von Gemüse ist erlaubt
- Lieferung von Gemüse oder Pflanzen B2B ist erlaubt
- Verkauf von Pflanzen als Gartenbaubetrieb ist erlaubt
- Floristikgeschäfte und Verkaufsgeschäfte von Pflanzen ohne Gartenbaubetrieb sind geschlossen zu halten.
- Gastronomiebetriebe in der Gärtnerei sind geschlossen zu halten.
- Die Lieferung von Pflanzen, Blumensträußen, Trauerfloristik usw. ist erlaubt.
Die Verordnung regelt den Handel und die Gastronomie. Handwerkliche Tätigkeiten wie Gartengestaltung und Friedhofsgärtnerei sind nach wie vor möglich.
Bitte achten Sie bei allen Arbeiten auf Hygiene.
Wir empfehlen dringend:
Keine Arbeiten in Personengruppen! Bitte halten Sie Abstand von min. 2m zwischen Personen.
Bevorzugen Sie bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Stellen Sie Desinfektionsmittel im Kassenbereich zur Verfügung.
Die Verordnung finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_96/BGBLA_2020_II_96.html Bitte drucken Sie diese aus und verweisen Sie verunsicherte Kunden oder bei polizeilicher Anfrage auf die Verordnung.